Maskenpflicht – was ändert sich?

21. Juni 2021 | Kategorien: Aktuelles, Allgemein, Organisatorisches

Die Maskenpflicht entfällt ab dem 21.06.2021 im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Weitere Informationen können Sie dem Elternbrief entnehmen.