Auslandsaufenthalte

Individuelle Auslandsaufenthalte – erfolgreich durchgeführt

Da im Zuge der Umstellung auf G9 der mittlere Schulabschluss und die Qualifizierung für die Oberstufe mit dem Schuljahresendzeugnis der 10. Klasse erteilt werden (Ende der Sekundarstufe I), ist zukünftig die Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase/EF) für individuelle Auslandsaufenthalte vorgesehen.

Diese genannten Vorgaben basieren nicht auf der individuellen Entscheidung der Schule, sondern gelten in NRW landesweit.

https://www.schulministerium.nrw/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/Merkblatt-zum-Auslandsaufenthalt.pdf

In diesem Schuljahr (2023/24) wird es daher für den Jahrgang 10 einen verpflichtenden Informationsabend für alle Eltern und Schüler­_innen geben, die Interesse an einem Auslandsaufenthalt in der Jahrgangsstufe 11 haben. 

Der Informationsabend findet in diesem Schuljahr am Mittwoch, den 13. September 2023, um 18 Uhr in der Aula statt.

Bei der erfolgreichen Planung und Durchführung eines individuellen Auslandsaufenthaltes gilt es die folgenden Schritte zu beachten. Ihr Ansprechpartner ist Peter Weckler.

peter.weckler@schule.duesseldorf.de

A Planung

1. innerfamiliäre Planung

2. verpflichtende Teilnahme an der zentralen Infoveranstaltung des 10. Jg. zu Beginn eines Schuljahres

3. Ausfüllen bzw. Abgabe folgender Dokumente bei Herrn Weckler bis zu den Weihnachtsferien:

– das Dokument Geplanter Auslandsaufenthalt

die Kopien der letzten beiden Zeugnisse aus Jg. 9

Anmerkung: Natürlich sollen Sie sich in dieser Zeit schon mit den entsprechenden Anbietern vertraut machen, ein endgültiger Vertragsabschluss darf aber erst nach der offiziellen Genehmigung durch die Schule erfolgen.

B Genehmigung (nach Abschluss der Planungen)

Das Genehmigungsverfahren soll bis zum Ende des 1. Halbjahres (Ende Januar) abgeschlossen sein

1. Beratungsgespräch mit Herrn Weckler bis spätestens Ende Januar

2. formloser Antrag für die Genehmigung an Herrn Weckler (Bitte Name und Klasse des Kindes, Zeitpunkt und Zielort angeben.)

3. Genehmigung des Antrags durch die Schule

C Vertragsabschluss etc.

1. endgültiger Vertragsabschluss mit dem entsprechenden Anbieter

2. Mail an Herrn Weckler und die zukünftige Stufenleitung des 11. Jg. mit folgenden Informationen:

– genaue Daten der Gastschule und der Organisation

– genauer Zeitraum des Auslandsaufenthalts

– aktuelle Mailadressen der Jugendlichen und Eltern

D Die Rückkehr und erfolgreiche Wiedereingliederung

1. Mail an die entsprechende Stufenleitung mind. 2 Wochen vor der Rückkehr nach Deutschland

2. Beratungsgespräch mit der Stufenleitung u.a. über die Kurswahl nach der Rückkehr

Auslandsaufenthalte –  FAQ

Es folgen häufig gestellte Fragen rund um die individuelle Organisation eines erfolgreichen Auslandsaufenthalts.

Wo bekomme ich Informationen zu einem Auslandsaufenthalt?

Im Laufe des Jahres finden auch in Düsseldorf Messen zum Thema statt, bei denen sich Schüler_innen und Eltern über Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes informieren können.

Die nächste Messe zum Thema findet z.B.

 am 04.11.2023 von 10 bis 16 Uhr am Geschwister-Scholl-Gymnasium

Der Eintritt ist kostenfrei.

Weitere Informationen bietet auch das Internet, z.B. unter

www.schueleraustausch-portal.de

www.aufindiewelt.de

www.sprachreise-suche.de

http://www.rotary.org/de/our-programs/youth-exchanges

Darüber hinaus bietet das Annette-Gymnasium zu Beginn der 10. Klasse einen verpflichtenden Informationsabend für die  Eltern und Schüler_innen an, die einen Auslandsaufenthalt planen (siehe nächste Frage).

Das Land NRW bietet ebenfalls nützliche Hinweise rund um einen Auslandsaufenthalt und speziell geförderte Landesprogramme für individuelle Schüleraustausche.

www.schulministerium.nrw/landesprogramme-individueller-schueleraustausch

Informationen über kommerzielle Anbieter von Auslandsaufenthalten finden Sie selbstverständlich ebenfalls im Internet.  

Welche Beratung bietet die Schule an?

Das Annette-Gymnasium bietet zu Beginn der 10. Klasse einen verpflichtenden Informationsabend für Eltern und Schüler_innen an, die einen Auslandsaufenthalt planen. Dieser konzentriert sich vor allem auf den organisatorischen Ablauf, um einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt sowie hinterher eine möglichst reibungslose Wiedereingliederung ins Schulleben zu gewährleisten. 

Der Informationsabend zu Beginn von Klasse 10 reicht in der Regel völlig aus, um alle weiteren Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt zu treffen. 

Ansprechpartner am Annette-Gymnasium für Auslandsaufenthalte ist Peter Weckler (peter.weckler@schule.duesseldorf.de).

Gibt die Schule konkrete Empfehlungen für Anbieter, Destinationen, etc.?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als staatliche Schule selbstverständlich keine Empfehlungen für Anbieter von kommerziellen Angeboten machen können.

Dennoch ein Hinweis: Nutzen Sie die Erfahrungen von Jugendlichen und Eltern aus Ihrem Umfeld bzw. dem Umfeld Ihrer Kinder.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?

Da im Zuge der Umstellung auf G9 der mittlere Schulabschluss und die Qualifizierung für die Oberstufe mit dem Schuljahresendzeugnis der 10. Klasse erteilt werden (Ende der Sekundarstufe I), ist zukünftig die Jahrgangsstufe 11 (EF) für individuelle Auslandsaufenthalte vorgesehen. 

 

Welche Dauer wird empfohlen?

Kommt eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 (EF) nach dem Auslandsaufenthalt nicht in Frage, ist das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 (EF) empfehlenswert und zwar für eine Dauer von bis zu 6 Monaten. Hierbei ist eine Rückkehr zu Beginn des zweiten Halbjahres des 11. Jahrgangs sinnvoll.

Ein einjähriger Aufenthalt macht speziell dann Sinn, wenn anschließend die verpasste Jahrgangsstufe „wiederholt“ wird.

 

Schaffen die Jugendlichen den Anschluss in die Qualifikationsphase (Jg. 12 und 13) nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der 11. Jahrgangsstufe (EF)?

Diese Frage lässt sich weder allgemein noch mit Sicherheit beantworten. Je nach individuellem Leistungsstand der Schüler_innen ist der Anschluss in der Qualifikationsphase nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt möglich aber nicht unbedingt empfehlenswert.

Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, dass bestimmte Fächer, wie z.B. Mathematik, die fortgeführten Fremdsprachen und Naturwissenschaften, sowie die potentiellen Leistungsfächer während des Auslandsaufenthaltes belegt werden.

Bitte beachten Sie, dass der in der Einführungsphase (11. Jg.) unterrichtete Stoff grundlegend für die Qualifikationsphase ist. Daher ist es wichtig, wenn geplant ist die 11. Jahrgangsstufe zu überspringen, sich regelmäßig die Unterrichtsinhalte von den „daheimgebliebenen“ Mitschüler_innen ins Ausland schicken zu lassen und sich anzueignen.

 

Wie wählen die Jugendlichen ihre Kurse in der Oberstufe, wenn sie im Ausland sind?

Ansprechpartner für die Fach- und die Kurswahlen sind die entsprechenden Stufenleitungen eines Jahrgangs. Es ist daher wichtig, dass die Jugendlichen in Kontakt mit diesen stehen.

Bitte teilen Sie daher vor Beginn des Auslandsaufenthaltes die Mailadresse Ihres Kindes sowie Ihre eigene Mailadresse (zur Sicherheit) dem Auslandskoordinator Herrn Weckler und den entsprechenden Stufenleitungen mit.

 Was ist mit Latein/dem Latinum?

Bitte beachten Sie dazu die Regelungen des Schulministeriums unter

https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Erwerb-des-Latinums.pdf

Welche Kurse/Fächer müssen im Ausland belegt werden?

Es kann durchaus sinnvoll sein, dass bestimmte Fächer, die in der Qualifikationsphase fortgeführt werden sollen/müssen, wie z.B. Mathematik, die Fremdsprache(n) und Naturwissenschaften, sowie die potentiellen Leistungsfächer auch während des Auslandsaufenthaltes belegt werden.

Wo bekomme ich ein Gutachten?

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Klassen- bzw. jeweiligen Fachlehrer_innen.

 

Wer kann das deutsche Zeugnis übersetzen?

Falls eine Übersetzung benötigt wird, muss dies von qualifizierten Übersetzer_innen geleistet werden. Die Schule ist hierzu nicht befugt.

 

Gibt es Zuschüsse oder Stipendien?

Für die USA kann man sich im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) bewerben. Jedes Jahr erhalten Schüler_innen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten. Die Bewerbungsphase beginnt immer im Mai eines Jahres (www.bundestag.de/ppp).

Auch bei der Frage nach Zuschüssen bzw. Stipendien lohnt ein Blick auf die Internetseiten des Schulministeriums unter

www.schulministerium.nrw/landesprogramme-individueller-schueleraustausch

Organisationen wie der Rotary Club bieten ebenfalls Austauschmöglichkeiten unter

https://www.rotary.org/de/our-programs/youth-exchanges

Für die auf Frankreich bezogenen Austauschprogramme gibt es Zuschüsse vom deutsch-französischen Jugendwerk (www.dfjw.org). Auf der Homepage finden Sie auch weitere Informationen Austauschprogrammen.

Ansonsten bietet das Internet darüber hinaus nützliche Informationen zu diesem Thema, wie z.B. unter

https://www.aufindiewelt.de/stipendien