Einmal im Jahr findet bei uns die Auslandsmesse der Deutschen Stiftung Völkerverständigung statt, bei der man sich individuell von Anbietern für Auslandsaufenthalte beraten lassen kann. Auch Vorträge von unseren Schülerinnen und Schülern können an diesem Tag zur Entscheidungshilfe herangezogen werden.
Im Folgenden hier nun einige häufig gestellte Fragen rund um die individuelle Organisation eines erfolgreichen Auslandsaufenthalts.
Das Annette-Gymnasium arbeitet seit vielen Jahren mit der Deutschen Stiftung Völkerverständigung zusammen. Jedes Jahr im Herbst findet an unserer Schule daher die oben genannte „Austauschmesse“ statt, bei der sich Schüler/innen und Eltern über Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes informieren können.
www.schueleraustausch-portal.de
Darüber hinaus bietet das Annette-Gymnasium zu Beginn der 9. Klasse einen verpflichtenden Informationsabend für Eltern und Schüler_innen an, die einen Auslandsaufenthalt planen (siehe nächste Frage).
Das Land NRW bietet ebenfalls nützliche Hinweise rund um einen Auslandsaufenthalt
www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Schueleraustausch/index.html
Informationen über kommerzielle Anbieter von Auslandsaufenthalten finden Sie selbstverständlich ebenfalls im Internet.
Der Informationsabend zu Beginn von Klasse 9 reicht in der Regel völlig aus, um alle weiteren Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt zu treffen. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Frage: Wie wird ein erfolgreicher Auslandsaufenthalt durchgeführt?
Ansprechpartner am Annette-Gymnasium für Auslandsaufenthalte ist Peter Weckler (weckler@annettegymnasium.de).
Dennoch ein Hinweis: Nutzen Sie die Erfahrungen von Jugendlichen und Eltern aus Ihrem Umfeld bzw. dem Umfeld Ihrer Kinder.
A Planung
1. Innerfamiliäre Planung
2. Teilnahme an der zentralen Infoveranstaltung zu Beginn des Schuljahres (Hr. Weckler)
3. Ausfüllen und Abgabe des Dokuments Geplanter Auslandsaufenthalt bei Herrn Weckler
(Anmerkung: Natürlich sollen Sie sich in dieser Zeit schon mit den entsprechenden Anbietern vertraut machen, ein endgültiger Vertragsabschluss darf aber erst nach der offiziellen Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen.)
B Genehmigung
1. abschließendes Beratungsgespräch mit Herrn Kleinheider
2. Formloser Antrag für die Genehmigung an Herrn Kleinheider
3. Genehmigung des Antrags durch Herrn Kleinheider
4. endgültiger Vertragsabschluss mit der entsprechenden Austauschorganisation
5. Mail an Herrn Weckler (weckler@annettegymnasium.de) und an die Stufenleitung mit
- genauen Daten der Gastschule
- genauem Zeitraum des Auslandsaufenthalts
- aktuellen Mailadressen der Jugendlichen und Eltern
C Rückkehr und erfolgreiche Wiedereingliederung
- Mail an die entsprechende Stufenleitung eine Woche vor der Rückkehr nach Deutschland
- Beratungsgespräch mit Herrn Kleinheider und/oder dem Oberstufenkoordinator über die Kurswahl in der EF (2. Halbjahr) bzw. Q1.
Einzelne Schritte zum Auslandsaufenthalt als Dokument zusammengefasst zum Download: Einzelne Schritte zum Auslandsaufenthalt
Ein einjähriger Aufenthalt macht speziell dann Sinn, wenn anschließend die verpasste Jahrgangsstufe „wiederholt“ wird. Aber auch hier gilt, dass „Ausnahmen die Regel bestätigen“.
Diese Frage lässt sich weder allgemein noch mit Sicherheit beantworten. Je nach Leistungsstand einer Schülerin bzw. eines Schülers ist der Anschluss in der Q1/2 nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt möglich aber nicht unbedingt empfehlenswert.
Hierbei ist es sinnvoll, dass bestimmte Fächer, wie z.B. Mathematik, die fortgeführten Fremdsprachen und Naturwissenschaften, sowie die potentiellen Leistungsfächer während des Auslandsaufenthaltes belegt werden.
Bitte beachten Sie, dass der in der Einführungsphase unterrichtete Stoff grundlegend für die Qualifikationsphase ist. Daher ist es wichtig, sich regelmäßig die Unterrichtsinhalte von den „daheimgebliebenen“ Mitschüler_innen ins Ausland schicken zu lassen und sich anzueignen.
Bitte teilen Sie daher vor Beginn des Auslandsaufenthaltes die Mailadresse Ihres Kindes sowie Ihre eigene Mailadresse (zur Sicherheit) dem Auslandskoordinator Herrn Weckler (weckler@annettegymnasium.de) und den entsprechenden Stufenleitungen mit.
Bitte beachten Sie die Regelungen des Schulministeriums.
Für die USA kann man sich im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) bewerben. Jedes Jahr erhalten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten. Die Bewerbungsphase beginnt immer im Mai eines Jahres (www.bundestag.de/ppp).
Auch hier lohnt ein Blick auf die Internetseiten des Schulministeriums:
www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Schueleraustausch/index.html
Ansonsten bietet das Internet darüber hinaus nützliche Informationen zu diesem Thema.