Differenzierung in Klasse 9/10

Fragen und Antworten zu unseren Differenzierungsfächern

Für den G9-Jahrgang werden zum kommenden Schuljahr neue Kurse eingerichtet. Wir überarbeiten derzeit unser Fächerangebot. Auf jeden Fall können aber diese Fächer gewählt werden:

Im 2. Halbjahr der Klasse 8 finden im Frühjahr die Wahlen statt. Die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern werden über die angebotenen Fächer informiert und geben einen Wahlzettel ab, auf dem ein Erst- und ein Zweitwunsch vermerkt sind. Wir versuchen, möglichst vielen Schüler/innen ihre Erstwahl zu ermöglichen. Bei den meisten schaffen wir das, leider jedoch nicht immer. Manchmal wird ein Fach auch von so wenigen Schüler/innen gewählt, dass der Kurs nicht eingerichtet werden kann. Die Information über die Fächerzuweisung erfolgt baldmöglichst nach den Wahlen.

Ja, aber nur in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf des ersten Halbjahres  der Klasse 9.

Zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr von 1-2 Unterrichtsstunden Dauer in jedem DIFF-Fach.

Die Note im DIFF-Fach ist kein Ausgleich für eine mangelhafte Note im Fächerbereich I (Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache). Ein „mangelhaft“ im DIFF-Fach (bei ansonsten ausreichenden oder besseren Zeugnisnoten) verhindert nicht die Versetzung, d.h. für eine DIFF-„5″ braucht man keinen Ausgleich (also eine „3″).

Da die DIFF-Lehrer/innen lediglich ein Kursbuch für ihr Fach führen und keinen Einblick ins Klassenbuch haben, können umgekehrt auch die Klassenlehrer/innen eventuelle Fehlzeiten im DIFF-Bereich nicht so einfach erfassen. Deshalb gibt es ein Entschuldigungsformular für die Mittelstufe, auf dem alle Stunden abgezeichnet werden, in denen der Unterricht nicht im Klassenverband stattfindet (z.B. DIFF, Französisch/Latein, Religion, AGs). Erst wenn diese Stunden von den jeweiligen Fachlehrer(inne)n abgezeichnet sind, bekommt der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin das Formular. Die Abgabefrist beträgt eine Woche nach Beendigung der Fehlzeit.